• Einberufung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr
  • Formulierung von Tagesordnungspunkten und Beschlussvorschlägen für die Eigentümerversammlung
  • Abstimmung der Tagesordnung mit dem Verwaltungsbeirat
  • Suche von Veranstaltungsräumen für die Eigentümerversammlung
  • Leitung und Protokollierung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr
  • Führung der Beschluss-Sammlung gemäß der gesetzlichen Vorgaben des § 27 Abs. 7 u. 8 WEG
  • Bereitstellung von Kopien der Versammlungsprotokolle für die Eigentümer
  • Durchsetzung und Überwachung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  • Aufstellung einer Hausordnung
  • Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung
  • Erstellung des Gesamtwirtschaftsplans inkl. der Einzelwirtschaftspläne
  • Erstellung der Gesamtjahresabrechnung inkl. der Einzeljahresabrechnungen
  • Berechnung und Vorschlag für die Beschlussfassung über etwa notwendige Sonderumlagen
  • Kontenführung für die Gemeinschaft
  • Anlage von Instandhaltungsrücklagen
  • Abschluss von Verträgen zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Pflege und Weiterführung von Verwaltungsunterlagen
  • Information über Belange des Gemeinschaftseigentums
  • Durchführung der Buchhaltung
  • Mahnung von zahlungssäumigen Eigentümern
  • Durchführung der Rechnungs- und Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat
  • Kaufmännische Beratung bei der Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie sonstigen Vertragsschlüssen inkl. Preisverhandlungen
  • Kaufmännische Prüfung von Lieferanten-, Dienstleistungs- und Werkunternehmerrechnungen, Hauswart- und Waschmünzkassen
  • Kaufmännische Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten durch Inanspruchnahme von Rahmenverträgen
  • Durchführung regelmäßiger Objektbegehungen
  • Überwachung Hausmeister, Reinigungskräfte, Gärtnerische Betreuung und Winterdienst
  • Überwachung der Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsnotwendigkeit an Anlagen, Bau- und Einrichtungsteilen des Gemeinschaftseigentums
  • Überwachung der technischen Anlagen durch Abschluss und Überwachung von Voll- bzw. Teilwartungsverträgen
  • Einholung von Angeboten zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
  • Kaufmännische Überwachung der Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten